Kirchliche Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus beschlossen
Kirchliche Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus beschlossen
Mit heutigem Tag (11. März 2020) setzt die Diözese Eisenstadt die verbindlichen Vorgaben
der Österreichischen Bundesregierung zur Eindämmung des Corona-Virus
auch im kirchlichen Bereich um. Die Bestimmungen gelten bis auf
weiteres.
Eisenstadt – Der Erlass der österreichischen Bundesregierung
bzgl. der Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus (Covid-19) hat auch
Auswirkungen auf das kirchliche Leben. Die Diözese Eisenstadt sieht
sich verpflichtet, diese verbindlichen Vorgaben ab sofort zu übernehmen
und einzuhalten. Sie gelten für alle Gottesdienstformen und kirchlichen
Veranstaltungen. Die Seelsorger haben in ihrem Bereich bis auf weiteres
für die Umsetzung folgender Anordnungen zu sorgen:
- Gottesdienste in geschlossenen Räumen sind mit
höchstens 100 Personen zu feiern. Bei Feldmessen und Gottesdiensten im
Freien dürfen nicht mehr als 500 Personen teilnehmen.
- Sonstige Veranstaltungen (wie Pfarrvisitationen, Wallfahrten,
Vorträge, Fastensuppen-Essen, Sitzungen, o. Ä.) sind unabhängig von der
Anzahl der teilnehmenden Personen abzusagen.
- Personen, die einer Risikogruppe angehören (höheres
Lebensalter, Vorerkrankungen), sind dringend aufgefordert, um sich
selbst und andere bestmöglich zu schützen, auf Gottesdienstübertragungen
in den Medien zurückzugreifen. Diözesanbischof Ägidius J. Zsifkovics
hat bis auf weiteres von der Sonntagspflicht befreit.
- Taufen und Beerdigungen finden im Familienkreis statt und dürfen ebenfalls die genannte Personenzahl nicht überschreiten.
- Zudem wird nochmals empfohlen, die Maßnahmen,
die bereits am 28. Februar 2020 an die Pfarren versandt wurden sowie
alle von der Bundesregierung empfohlenen Hygienemaßnahmen, einzuhalten.
Im Rahmen dieser Vorgaben soll das kirchliche Leben so weit wie
möglich weitergehen. Kirchen im Burgenland bleiben unverändert geöffnet.
Die Gläubigen werden aufgefordert, sich mit dieser für die ganze
Gesellschaft völlig neuen Situation in Besonnenheit auseinanderzusetzen.
Mit Nachdruck wird darauf hingewiesen, dass diese Vorgaben ausnahmslos einzuhalten sind.
Die Diözesanleitung lädt in dieser schweren Zeit besonders zum Gebet für die Kranken und Pflegenden ein.
Der amtliche Wortlaut kann auf www.martinus.at nachgelesen werden.
Für unsere Pfarre ergeben sich damit folgende Änderungen:
* keine Bibelabende
* kein Trauercafé am 28. März 2020
* kein Großgruppentreffen der Erstkommunionkinder am 28. März 2020
* kein Firmwochenende im Stift Vorau
* keine Chorproben des Cäcilienchors
* bis auf weiteres können keine Gottesdienste im Mutter Teresa Haus gefeiert
werden.
Alle übrigen Gottesdienste werden gefeiert, sofern die Anzahl der Gottesdienst-
mitfeiernden die Anzahl von 100 Personen nicht überschreitet.
All jene, die zurzeit Gottesdienste lieber von zu Hause aus mitfeiern, finden unter
https://religion.orf.at/radio/tags/gottesdienste/ die Termine der aktuellen Gottesdienstübertragungen in den ORF-Radios sowie unter
https://religion.orf.at/tv/tags/gottesdienste/ die Fernsehtermine. Unter
https://k-tv.org/programm finden Sie das Programm von k-tv, wo täglich Gottesdienst(e) übertragen werden.